EssayDaten und Schlüssel4 MinStand
Dieselbe Frage, dreimal
1849 ging es um die Polizei und die Presse, 2019 um Uploadfilter, heute um die Programme, in denen dein Betrieb sein Wissen ablegt. Mich beschäftigt diese Frage seit 2016, und sie ist näher an deinem Alltag, als sie klingt.
Für: Alle, die im Betrieb ein neues Programm einführen wollen · 4 Quellen: 4 belegt · Quellen
In einem Satz
Frag bei jedem neuen Programm zuerst, wie du mit deinen Daten wieder rauskommst, und erst danach, was es kann.
Anfang September habe ich meinen alten Uni-Ordner wieder aufgemacht, oder genauer gesagt, ich habe ihn von einer KI durchsehen lassen, sieben Hausarbeiten im Volltext. Zwei davon lagen danach nebeneinander. Die eine habe ich im Februar 2016 geschrieben, im Geschichtsstudium in Greifswald, für ein Seminar über die Revolution von 1848/49. Die andere ist meine Bachelorarbeit von 2019. Zwischen den Themen liegen gut 170 Jahre, und trotzdem sind beide fast gleich gebaut. Erst wird das Werkzeug beschrieben, mit dem kontrolliert wird, dann die Freiheit, die es einschränkt, und am Ende wird beides an einem echten Fall geprüft. Aufgefallen ist mir das ehrlich gesagt erst, als die Maschine beide auf einmal gelesen hatte.
1849 ging es darum, wer drucken darf
Die Hausarbeit von 2016 handelt von der Zensur in Preußen, am Beispiel einer Schrift des Berliner Buchdruckers Ferdinand Reichardt über den damaligen Polizeipräsidenten. Spannend ist dabei vor allem die Zeit, in der das spielt. Auf dem Papier war die Zensur 1848 abgeschafft, und trotzdem ging der Staat weiter gegen unliebsame Stimmen vor, nur eben über andere Wege. In meinem Fazit steht, die Verrechtlichung der Presse habe weniger zu mehr Rechtsstaatlichkeit geführt als zu mehr Strafrecht, „da die Behörden selbst definierten, was ‚Missbrauch der Presse‘ sei“.
2019 ging es darum, wer hochladen darf
Dreieinhalb Jahre später ging es in meiner Bachelorarbeit um Uploadfilter, also um Programme, die schon beim Hochladen prüfen, ob etwas gegen das Urheberrecht verstößt. Die EU hat 2019 eine Urheberrechtsrichtlinie beschlossen, nach der große Plattformen für das haften, was ihre Nutzer hochladen (Artikel 17, im Entwurf noch Artikel 13). Kritiker sagten, das gehe praktisch nur mit Filtern, und es gab Demonstrationen dagegen. Meine Frage war, ob solche Filter zu einer Demokratie passen, die nach Habermas davon lebt, dass Menschen Dinge offen miteinander aushandeln.
In dieser Arbeit steht ein Satz, der fast genauso klingt wie der von 2016. Neben Pornografie, Gewalt und Hassrede „behalten sich Internet-Konzerne vor, Upload-Filter zum Einsatz ihrer eigenen Moral-Vorstellungen und Unternehmens-Philosophie einzusetzen“. Einmal sind es preußische Polizeibehörden, einmal Plattformen, und beide Male interessiert mich dieselbe Stelle, nämlich wer festlegen darf, was als Missbrauch gilt.
Heute geht es darum, wo das liegt, was dein Betrieb weiß
Heute kümmere ich mich um das Digitale in kleinen Betrieben, und das klingt erstmal nach einem ganz anderen Thema. Ist es aber nicht. Ein Betrieb mit zehn Leuten, egal ob Dachdeckerei oder Salon, weiß eine ganze Menge, welche Kundin welches Dach hat oder welche Farbe beim letzten Mal, welche Angebote durchgegangen sind und auf welchen Lieferanten Verlass ist. Früher lag das in Ordnern und in Köpfen. Heute liegt es immer öfter in Programmen, deren Server woanders stehen und deren Preise und Bedingungen jemand anderes festlegt.
Solange alles läuft, merkt man davon nichts. Man merkt es, wenn ein Anbieter die Preise anzieht oder wenn man wechseln will und feststellt, dass die eigenen Daten nicht mitkommen. Mit KI kommt noch eine Ebene dazu, weil die Werkzeuge jetzt mit dem Wissen arbeiten und Antworten daraus machen, statt es nur abzulegen. Wer bestimmt, was so ein Werkzeug sagt und was nicht, ist im Grunde wieder dieselbe Frage wie 1849 und 2019, nur eine Ebene tiefer.
Daraus folgt nicht, dass du alles selbst betreiben musst
Ich betreibe meinen eigenen Server und weiß, was das heißt (Updates einspielen und ab und zu ein Abend, an dem irgendwas nicht läuft). Für die meisten Betriebe wäre das der falsche Weg, und die großen Anbieter machen oft richtig gute Produkte, die niemand meiden muss. Es geht darum, ob man weiß, was man aus der Hand gibt, und ob man es zurückbekommt, wenn man geht.
Beim Zurückbekommen hilft ab Januar auch das Recht ein Stück. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Cloud- und Software-Anbieter fürs Wechseln kein Geld mehr verlangen, so steht es in der EU-Datenverordnung (Data Act). Ob du wirklich rauskommst, weißt du trotzdem erst, wenn du es einmal ausprobiert hast.
Deshalb würde ich bei jedem Programm zwei Dinge fragen, bevor es um Funktionen geht. Kann ich meine Daten vollständig mitnehmen, in einem Format, das auch ein anderes Programm lesen kann? Und wer darf die Regeln ändern, solange sie drin sind? Ein Buchdrucker von 1849 hätte beide Fragen wahrscheinlich sofort verstanden.
Wenn du bei einem Programm in deinem Betrieb gerade nicht weißt, wie du da wieder rauskommen würdest, ruf mich gern an, 0157 73953819. Dann schauen wir zusammen nach, wo die Daten liegen und wie sie rauskommen.
Wo ich nachgesehen habe
4 Quellen: 4 belegt · Was die Belegstufen heißen
Till Heidrich, „Zensur in Preußen 1848/1849 am Beispiel der Schrift des Berliner Buchdruckers Ferdinand Reichardt“, Hausarbeit, Universität Greifswald, 29.02.2016
belegt
eigene Arbeit, nicht veröffentlicht
Till Heidrich, „Zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht. Sind ‚Upload-Filter‘ mit den Prinzipien der deliberativen Demokratie nach Habermas vereinbar?“, Bachelorarbeit, Universität Greifswald, 23.07.2019
belegt
eigene Arbeit, nicht veröffentlicht
Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, Art. 17
belegt
die Regel, um die 2019 gestritten wurde (im Entwurf noch Art. 13)
Bundesnetzagentur, Factsheet Data Act: Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten
belegt
ab 12.01.2027 keine Wechselentgelte, VO (EU) 2023/2854
Wie dieser Text entstanden ist
Die beiden Arbeiten von 2016 und 2019 habe ich selbst geschrieben, ohne KI. Im September 2026 hat eine KI (Claude) meinen alten Uni-Ordner durchgesehen und die Arbeiten verglichen. Diesen Text hat sie aus den Arbeiten und meinen Notizen entworfen und in meinem Ton überarbeitet, die Gesetzesstellen und Quellen hat sie geöffnet und gegengelesen.
Über den Autor
Ich bin Till Heidrich aus Tostedt, habe Geschichte und Politik studiert und verfolge Zahlen über KI und Digitales bis zum Original. Die Werkzeuge, über die ich in der Werkstatt schreibe, betreibe ich selbst.
Wenn du einen Betrieb führst: Hier steht, was ich übernehme.
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