LeitfadenDaten und Schlüssel5 Min
Wer hat eigentlich die Schlüssel zu deiner Website?
Wenn dein Webdesigner morgen nicht mehr rangeht, kommst du dann noch an deine eigene Seite? Fünf Schlüssel, und wie du herausfindest, wer sie in der Tasche hat.
Für: Salons, Praxen, kleine Läden · 7 Quellen: 4 belegt, 3 behauptet · Quellen
In einem Satz
Wer bei Domain und Google-Profil als Inhaber eingetragen ist, hat die Schlüssel, egal wer die Rechnung bezahlt.
Ab nächster Woche habt ihr montags geschlossen, das soll eben auf die Homepage, und du schreibst dem, der die Seite damals gebaut hat. Zwei Tage später hast du immer noch keine Antwort und merkst, dass du gar nicht weißt, wo du dich selbst einloggen könntest. Vielleicht war es der Neffe, der inzwischen woanders studiert, vielleicht eine Agentur, die es so nicht mehr gibt, vielleicht ein Freiberufler, der einfach gerade viel um die Ohren hat. Das muss gar keine böse Absicht sein, womöglich hat sich einfach nie jemand drum gekümmert.
Ich baue selbst Websites, und streng genommen ist es für jemanden wie mich ziemlich bequem, wenn du ohne mich nicht weiterkommst. Genau deshalb finde ich, dass du das hier wissen solltest.
Fünf Schlüssel hängen an deiner Website
Stell dir deine Website wie einen Schlüsselbund vor. Die Frage ist gar nicht so sehr, ob es die Schlüssel gibt, die Frage ist, wer sie in der Tasche hat.
Der erste ist die Domain, also deine Adresse, zum Beispiel dein-salon.de. Inhaber ist, wer bei der Vergabestelle eingetragen ist (für alle .de-Adressen ist das die DENIC in Frankfurt), auch wenn du die Domain seit Jahren bezahlst. Ein erster Hinweis ist, ob die Rechnung für die Domain an dich geht und dein Name im Vertrag mit dem Anbieter steht. Ist dein Betrieb eine GmbH oder hat eine andere eigene Rechtsform, kannst du inzwischen unter webwhois.denic.de selbst nachsehen, wer eingetragen ist. Bei Einzelunternehmen bleibt das nicht öffentlich, dann frag deinen Dienstleister schriftlich, auf wen die Domain läuft.
Der zweite ist das Hosting, der gemietete Platz auf einem Server, auf dem die Dateien deiner Website liegen. Hier zählt, wer den Vertrag mit dem Anbieter hat und wer die Rechnung bekommt.
Der dritte ist die Website selbst, also Texte, Fotos und das Programm dahinter. Hast du einen eigenen Zugang, mit dem du die Öffnungszeiten ändern kannst, und nicht nur das Passwort deines Dienstleisters? Und könntest du eine Kopie bekommen, die auch bei einem anderen Anbieter läuft? Bei gemieteten Baukästen hängt das stark vom Anbieter ab, da lohnt die Frage, ob es einen Export gibt.
Der vierte ist dein Postfach, also info@dein-salon.de. Die Adresse hängt an der Domain, die Mails selbst liegen bei irgendeinem Anbieter. Wer dort Postfächer anlegen und Passwörter zurücksetzen kann, hat im Zweifel Zugriff auf deine ganze Kundenpost.
Der fünfte ist dein Google-Profil, der Eintrag mit Öffnungszeiten, Fotos und Bewertungen, den Leute bei Google Maps sehen. Google unterscheidet dort Inhaber und Administratoren. Es kann mehrere Inhaber geben, aber nur einen primären, und nur Inhaber können andere hinzufügen, entfernen oder das Profil löschen. Wer welche Rolle hat, steht in den Einstellungen deines Profils, und der primäre Inhaber sollte jemand aus deinem Betrieb sein.
Der wichtigste Schlüssel ist die Domain
An der Domain hängen deine Adresse im Netz und deine Mails. Wer sie hat, entscheidet im Zweifel, wohin beides zeigt.
Dazu kommt etwas, das gerade läuft. Seit dem Frühjahr werden die Kontaktdaten von Domaininhabern nach und nach überprüft, per Mail, zuerst durch den Anbieter und notfalls durch die DENIC selbst. Wer nicht reagiert, riskiert laut Deutscher Handwerks Zeitung, dass die Domain abgeschaltet wird. Steht in den Daten noch die Mailadresse deiner alten Agentur, bekommst du davon schlicht nichts mit (und ehrlich gesagt sieht so eine Mail auf den ersten Blick genau aus wie die Sorte, die man sofort löscht).
Wem das Netz gehört, in dem dein Server steht, und wer deine Mails annimmt, zeigt dir übrigens der Website-Check hier auf der Seite. Er läuft über meinen eigenen Server in Deutschland und speichert nichts von dem, was du eingibst. Was die Ergebnisse bedeuten, steht in Wo liegt deine Website?.
Was du fragen kannst, und was ich dir mitgebe
Du darfst deinen Dienstleister jederzeit fragen, auf wen Domain, Hosting und Google-Profil laufen, und um einen eigenen Zugang bitten. Ein fairer Dienstleister beantwortet das ohne großes Theater. Was dir genau zusteht, steht in deinem Vertrag, und wenn es darüber Streit gibt, ist das eine Frage für eine Kanzlei, nicht für mich.
Für Cloud-Dienste und Software zum Mieten kommt etwas Rückenwind aus Brüssel. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter fürs Wechseln kein Geld mehr verlangen, so beschreibt es die Bundesnetzagentur für den europäischen Data Act. Ob dein Website-Vertrag darunter fällt, kann ich dir nicht sagen. Und ob du wirklich rauskommst, weißt du sowieso erst, wenn du es einmal ausprobiert hast.
Bei mir laufen Domains grundsätzlich auf deinen Namen, nie auf meinen. Am Ende eines Projekts bekommst du eine Liste, auf der steht, wem was gehört und wie du ohne mich an alles rankommst. Alles, was ich baue, gehört dir, und wie ich sonst an Websites herangehe, steht auf der Leistungsseite.
Zum Ausdrucken und Abhaken
- ☐ Domain: Als Inhaber eingetragen ist ________________. Die Rechnung kommt an mich.
- ☐ Hosting: Den Vertrag mit dem Anbieter hat ________________. Ich habe einen eigenen Zugang.
- ☐ Website: Ich kann die Öffnungszeiten mit meinem eigenen Login ändern und weiß, wie ich eine Kopie bekomme.
- ☐ Postfach: Meine Mails liegen bei ________________. Ich kann Passwörter selbst zurücksetzen.
- ☐ Google-Profil: Primärer Inhaber ist ________________, und das ist jemand aus unserem Betrieb.
Leg den Zettel zu deinen Verträgen, und sag einer zweiten Person im Betrieb, wo er liegt.
Wenn du bei einer Zeile nicht weiterkommst, ruf mich an, 0157 73953819, dann schauen wir das zusammen durch. Und wenn du eine Kollegin kennst, die auch nicht weiß, auf wen ihre Domain läuft, schick ihr den Artikel ruhig weiter.
Wo ich nachgesehen habe
7 Quellen: 4 belegt, 3 behauptet · Was die Belegstufen heißen
DENIC: Formular Providerwechsel zu DENICdirect (Stand 01/2026)
belegt
Ist der Domaininhaber keine natürliche Person, macht DENIC seine Daten nach § 49 Abs. 4 BSI-Gesetz in der Domainabfrage öffentlich.
belegt
Abfrage für .de-Domains
FGS Blog: DENIC-Whois, mehr Transparenz bei Domains (26.02.2026)
behauptet
Kanzleiblog; Inhaberdaten juristischer Personen jetzt ohne Nachweis eines berechtigten Interesses einsehbar, natürliche Personen nicht betroffen; Bestandsdaten werden ab Mitte April 2026 geprüft
behauptet
Fachpresse; DENIC prüft die Kontaktdaten von Domaininhabern per Mail, wer nicht reagiert, riskiert die Abschaltung
Google Unternehmensprofil-Hilfe: Inhaber und Administratoren verwalten
belegt
Mehrere Inhaber, genau ein primärer Inhaber; nur Inhaber können Nutzer hinzufügen, entfernen und das Profil löschen
Bundesnetzagentur: Factsheet Data Act, Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten
belegt
Ab 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr; gilt für Cloud-Dienste (IaaS, PaaS, SaaS)
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
behauptet
Verordnungstext; Art. 29 zu Wechselentgelten nicht selbst im Wortlaut gelesen, Datum über das Factsheet der Bundesnetzagentur
Wie dieser Text entstanden ist
Eine KI (Claude) hat die Angaben der DENIC, die Google-Hilfe zu den Rollen im Unternehmensprofil und das Data-Act-Factsheet der Bundesnetzagentur gelesen und den Text nach meiner Gliederung geschrieben. Veröffentlicht und verantwortet wird er von mir.
Über den Autor
Ich bin Till Heidrich aus Tostedt, habe Geschichte und Politik studiert und verfolge Zahlen über KI und Digitales bis zum Original. Die Werkzeuge, über die ich in der Werkstatt schreibe, betreibe ich selbst.
Wenn du einen Betrieb führst: Hier steht, was ich übernehme.
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