Zum Inhalt springen

Apparat

Belegstufen und Urteile

An jeder Quelle steht, wie gut sie belegt ist. An jeder nachgeprüften Behauptung steht ein Urteil. Das sind zwei getrennte Skalen, damit niemand die Quelle mit der Behauptung verwechselt.

Für Quellen

Vier Belegstufen

Das Zeichen trägt die Information nie allein, daneben steht immer das Wort.

belegt
Das Original liegt vor und sagt, was im Text steht: Gesetzestext, Studie, Statistik, eigene Messung mit Methode.
behauptet
Eine Quelle sagt es, der Beleg dahinter ist aber nicht geprüft, etwa bei einem Zeitungsbericht über eine Zahl.
spekulativ
Eine Einschätzung oder Prognose, auch meine eigene. Kann stimmen, belegt ist sie nicht.
widerlegt
Geprüft und nicht haltbar. Steht trotzdem in der Liste, damit sichtbar bleibt, was verworfen wurde.

Für Behauptungen

Vier Urteile

Nur in der Kolumne Nachgeprüft. Das Urteil gilt der Fassung, die gerade kursiert, nicht dem Original.

Stimmt
Die Behauptung gibt wieder, was im Original steht.
Verkürzt
Im Original steht etwas Ähnliches, aber mit Einschränkungen, die unterwegs weggefallen sind.
Falsch übertragen
Die Zahl gibt es, sie misst aber etwas anderes, als behauptet wird: andere Einheit, andere Gruppe, anderes Jahr.
Nicht auffindbar
Ich habe kein Original gefunden, das die Behauptung trägt.

ZahlenregisterKorrekturen