Apparat
Belegstufen und Urteile
An jeder Quelle steht, wie gut sie belegt ist. An jeder nachgeprüften Behauptung steht ein Urteil. Das sind zwei getrennte Skalen, damit niemand die Quelle mit der Behauptung verwechselt.
Für Quellen
Vier Belegstufen
- belegt
- Das Original liegt vor und sagt, was im Text steht: Gesetzestext, Studie, Statistik, eigene Messung mit Methode.
- behauptet
- Eine Quelle sagt es, der Beleg dahinter ist aber nicht geprüft, etwa bei einem Zeitungsbericht über eine Zahl.
- spekulativ
- Eine Einschätzung oder Prognose, auch meine eigene. Kann stimmen, belegt ist sie nicht.
- widerlegt
- Geprüft und nicht haltbar. Steht trotzdem in der Liste, damit sichtbar bleibt, was verworfen wurde.
Für Behauptungen
Vier Urteile
- Stimmt
- Die Behauptung gibt wieder, was im Original steht.
- Verkürzt
- Im Original steht etwas Ähnliches, aber mit Einschränkungen, die unterwegs weggefallen sind.
- Falsch übertragen
- Die Zahl gibt es, sie misst aber etwas anderes, als behauptet wird: andere Einheit, andere Gruppe, anderes Jahr.
- Ich habe kein Original gefunden, das die Behauptung trägt.