LeitfadenKanzleien6 Min
Bevor die Kanzlei die KI fragt: Wohin geht die Frage?
Ein KI-Werkzeug kann auf Ihrem Rechner laufen und trotzdem alles, was es liest, an seinen Anbieter schicken. Wie man das vorher herausfindet, ohne selbst Techniker zu sein.
Für: Kanzleien und Notariate · 10 Quellen: 6 belegt, 3 behauptet, 1 spekulativ · Quellen
In einem Satz
„Läuft bei mir lokal“ heißt noch lange nicht, dass die Daten bei Ihnen bleiben.
Für mein eigenes Wiki habe ich vor ein paar Tagen sechs Folgen eines deutschsprachigen Podcasts auswerten lassen, in dem Leute erzählen, was sie mit KI gebaut haben. Die Folgen sind gut gemacht, die Gäste zeigen echte Abläufe am Bildschirm, darunter ein Schulleiter und jemand, der Steuerkanzleien digitalisiert. Bei der Auswertung fiel allerdings eine Sache auf, mit der ich so nicht gerechnet hatte. In fünf der sechs Folgen kommt der Weg, den die Daten nehmen, gar nicht vor, nur am Rand oder schlicht falsch.
Am deutlichsten wird das in der jüngsten Folge. Ein KI-Berater führt dort vor, wie er sein ganzes Geschäft in Ordnern auf seinem Laptop organisiert und mit Claude Code bearbeitet, einem KI-Programm des US-Anbieters Anthropic. Auf die Frage, ob am Ende nicht nur Anthropic gewinnt, sagt er: „Ich hab’s nicht hochgeladen bei Anthropic, sondern ich starte Claude nur da drin.“ Gemeint war das als Antwort darauf, wie leicht er den Anbieter wechseln kann, und da hat er einen Punkt. Als Aussage darüber, wo seine Daten landen, stimmt der Satz aber nicht.
Ein Programm kann bei Ihnen laufen und trotzdem alles weiterschicken
Claude Code läuft tatsächlich auf dem eigenen Rechner, liest dort Dateien und schreibt welche. Für die eigentliche Arbeit braucht es aber das Sprachmodell, und das steht beim Anbieter. Die Dokumentation sagt das auch ganz offen: Das Programm läuft lokal und schickt alle Eingaben und alle Antworten des Modells übers Netz. Was es aus einer Datei liest, um damit zu arbeiten, wird Teil dieser Eingaben. Lokal ist also die Ablage, die Verarbeitung findet woanders statt.
Wie lange der Anbieter das aufbewahrt, hängt am Tarif. Bei den Verbraucherabos (Free, Pro, Max) sind es 30 Tage, oder fünf Jahre, wenn man der Nutzung fürs Training zugestimmt hat. Bei den Geschäftstarifen und der Programmierschnittstelle sind es standardmäßig 30 Tage, ohne Training. Bei anderen Anbietern sehen die Zahlen anders aus, die Frage ist aber dieselbe: Welcher Tarif ist es, und was steht dazu in den Bedingungen?
Für Kanzleien am spannendsten ist eine Folge über Steuerkanzleien. Der Gast kümmert sich bei einem Unternehmen, das alteingesessene Kanzleien kauft, um die Digitalisierung, und er sagt selbst, dass es für eine Kanzlei nicht reicht, nur den Datenschutz einzuhalten: „Strafgesetz spielt ja noch irgendwie eine Rolle.“ Für Mandantendaten nutze man ein selbst betriebenes Sprachmodell und eine „Geheimnisträgervereinbarung“. Mit wem diese Vereinbarung geschlossen ist, wo das Modell läuft und welche der übrigen Bausteine (eine Notizsoftware, ein Automatisierungswerkzeug, eine Schnittstelle zu DATEV) Mandantendaten zu sehen bekommen, erzählt er nicht. Das ist kein Vorwurf, ein Podcast ist kein Prüfbericht. Aber an dieser Stelle wird es für eine Kanzlei ernst, und genau die fehlt.
Was die Vorschriften verlangen, so wie ich sie lese
Das hier ist der Teil, bei dem Sie mich vermutlich korrigieren könnten (deshalb stehen die Gesetzestexte verlinkt am Ende). Berufsgeheimnisträger dürfen fremde Geheimnisse gegenüber Personen offenbaren, die an ihrer Tätigkeit mitwirken, soweit das dafür erforderlich ist (§ 203 Abs. 3 StGB). Gibt so eine mitwirkende Person etwas unbefugt weiter, macht sie sich selbst strafbar, und der Berufsgeheimnisträger ebenfalls, wenn er nicht dafür gesorgt hat, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet wurde (§ 203 Abs. 4 StGB). Wie das im Einzelnen aussieht, regeln § 43e BRAO für Anwälte und § 26a BNotO für Notare: sorgfältige Auswahl, ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur so weit wie nötig, eine Regel für Unterauftragnehmer, und bei Diensten, die unmittelbar einem einzelnen Mandat oder Amtsgeschäft dienen, die Einwilligung der Mandantin oder des Beteiligten. Für Anwälte kommt bei Diensten im Ausland hinzu, dass der Schutz dort dem inländischen vergleichbar sein muss (§ 43e Abs. 4 BRAO).
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Dezember 2024 Hinweise zum Einsatz von KI veröffentlicht, und darin steht ein Satz, der genau die technische Frage trifft. Für den Zugang zu Mandatsgeheimnissen komme es nicht darauf an, ob der KI-Anbieter tatsächlich Kenntnis nimmt, es reiche, dass er die Möglichkeit dazu hat. Und Namen und Anschriften zu entfernen, reiche regelmäßig nicht, wenn sich das Mandat aus dem Zusammenhang ergibt. Wenn das so ist, hängt die rechtliche Frage an einer sehr praktischen: Was genau verlässt bei diesem Werkzeug den Rechner, und wer kann es danach sehen?
Fünf Fragen, die ich jedem Werkzeug stellen würde
Die erste ist, welcher Anbieter dahintersteckt, und zwar bis zum Modell. Manches Programm mit eigenem Namen und deutscher Oberfläche reicht die Anfragen an eines der großen Sprachmodelle weiter, und dann ist das der Ort, um den es geht.
Die zweite ist der Tarif. Ein privates Abo, das jemand im Büro nebenher nutzt, und ein Geschäftsvertrag desselben Anbieters können sich bei Speicherung und Training deutlich unterscheiden, und nur zu einem Vertrag lässt sich überhaupt fragen, ob er abbilden kann, was § 43e BRAO oder § 26a BNotO verlangen.
Die dritte ist das Land. Wo der Anbieter seinen Sitz hat und wo gerechnet und gespeichert wird, sind zwei verschiedene Fragen, und es lohnt sich, beide zu stellen.
Die vierte ist das Training, also ob Eingaben zur Verbesserung künftiger Modelle verwendet werden, wo man das abstellt und wer im Büro das kontrolliert.
Und die fünfte ist, wer das Ergebnis prüft, bevor es die Kanzlei verlässt. Dass man Fundstellen prüft, muss ich Ihnen nicht erklären. Das Amtsgericht Köln hat trotzdem im Juli 2025 einen Schriftsatz beanstandet, dessen Zitate und Fundstellen offenbar von einer KI erfunden waren (Beschluss vom 2. Juli 2025, 312 F 130/25).
Diese Fragen gelten übrigens nicht nur für das, was die Kanzlei angeschafft hat, sondern auch für das, was vielleicht auf dem privaten Handy einer Mitarbeiterin läuft und beim Formulieren eines Schreibens mal eben hilft.
Wo ich aufhöre
Ich bin kein Jurist. Was ich mache, ist aufschreiben, wohin Daten technisch gehen: welches Programm, welcher Tarif, welcher Server, welches Land, welche Einstellung. Ob ein Werkzeug danach in Ihrer Kanzlei eingesetzt werden darf, bewerten Sie, gegebenenfalls mit Ihrer Kammer. Ehrlich gesagt finde ich die Aufteilung auch genau richtig herum, Sie kennen das Berufsrecht, und ich kenne die Stellen, an denen die Daten tatsächlich abbiegen.
Damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben, noch etwas in eigener Sache. Ich arbeite selbst mit einem Modell eines US-Anbieters, auch dieser Text ist so entstanden (was die KI genau gemacht hat, steht am Ende). Daten meiner Kunden gehören deshalb nicht in diese Sitzungen, das ist für mich eine feste Regel und keine Frage der Tagesform.
Wenn Sie wissen möchten, welche Wege die Werkzeuge in Ihrer Kanzlei nehmen, steht auf der Seite für Kanzleien, wie ich dabei vorgehe. Oder Sie rufen mich einfach an, 0157 73953819, für ein erstes Gespräch brauche ich weder einen Mandantennamen noch eine Akte.
Wo ich nachgesehen habe
10 Quellen: 6 belegt, 3 behauptet, 1 spekulativ · Was die Belegstufen heißen
TokenMade, sechs Folgen vom 3. September bis 8. Oktober 2026 (Podcast), offizielle Abschriften
belegt
Eigene Auswertung der Abschriften am 9. Oktober 2026: in welchen Folgen der Datenweg vorkommt und mit welchen Sätzen.
Meine Einordnung, welche dieser Aussagen zum Datenweg nicht stimmen
spekulativ
Meine Einschätzung auf Grundlage der Anbieterdokumentation, nicht von Dritten geprüft.
TokenMade #33: Claude Code als Betriebssystem fürs eigene Business (8. Oktober 2026)
behauptet
Zitat „Ich hab's nicht hochgeladen bei Anthropic“ bei 31:16, im Zusammenhang mit der Frage, wie leicht er den Anbieter wechseln kann.
TokenMade #26: Steuerkanzlei auf Autopilot mit n8n, Claude und Notion (17. September 2026)
behauptet
Berufsrecht strenger als Datenschutz bei 8:07 bis 8:33, selbst betriebenes Modell und „Geheimnisträgervereinbarung“ bei 12:35. Selbstauskunft, Umsetzung nicht beschrieben.
Claude Code Docs: Data usage (Anthropic)
belegt
Läuft lokal, sendet zur Arbeit mit dem Modell alle Eingaben und Modellantworten übers Netz. Aufbewahrung: Verbrauchertarife 30 Tage oder 5 Jahre bei Freigabe fürs Training, Geschäftstarife standardmäßig 30 Tage ohne Training. Abgerufen 9. Oktober 2026.
§ 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen
belegt
Abs. 3 Satz 2 (mitwirkende Personen) und Abs. 4 (Strafbarkeit der mitwirkenden Person und des Berufsgeheimnisträgers), Wortlaut abgerufen 9. Oktober 2026
§ 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen
belegt
Textform, Belehrung, Unterauftragnehmer, Ausland (Abs. 4), einzelnes Mandat (Abs. 5)
§ 26a BNotO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen
belegt
Textform, Belehrung, Unterauftragnehmer, einzelnes Amtsgeschäft (Abs. 4)
BRAK: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (Stand Dezember 2024)
belegt
Abschnitt 3.2: Möglichkeit der Kenntnisnahme reicht, Entfernen von Namen und Anschriften reicht regelmäßig nicht
beck-aktuell: AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025, 312 F 130/25
behauptet
Fachpresse; Gericht beanstandete offenbar KI-erfundene Fundstellen in einem Schriftsatz
Wie dieser Text entstanden ist
Eine KI (Claude, ein Modell des US-Anbieters Anthropic) hat die offiziellen Abschriften von sechs Podcast-Folgen ausgewertet, § 203 StGB, § 43e BRAO und § 26a BNotO auf gesetze-im-internet.de abgerufen, die Hinweise der BRAK und die Dokumentation von Claude Code gelesen und den Text nach meiner Gliederung geschrieben. Mandantendaten oder Daten meiner Kunden waren dabei nicht im Spiel. Thema, Haltung und die Grenze zur Rechtsberatung sind meine, veröffentlicht und verantwortet wird der Text von mir.
Über den Autor
Ich bin Till Heidrich aus Tostedt, habe Geschichte und Politik studiert und verfolge Zahlen über KI und Digitales bis zum Original. Die Werkzeuge, über die ich in der Werkstatt schreibe, betreibe ich selbst.
Für Kanzleien und Notariate steht hier, was ich übernehme. Fragen beantworte ich unter 0157 73953819.
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