Zum Hauptinhalt springen

// 40 — Thema

BFSG-konforme Website_

_themen/bfsg-konform Schwerpunkt 40 → /konfigurator

Was das BFSG für Webseiten konkret heißt

Das Gesetz (offizieller Text: gesetze-im-internet.de/bfsg) verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle nutzbar sind. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Sektor — auch private Anbieter, die Verbrauchern Dienste online anbieten (Banking, Online-Shop, E-Mail-Dienste, Personenverkehrs-Buchung, Telefonie und mehr), fallen darunter.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind teilweise ausgenommen — nicht aber, wenn sie BFSG-pflichtige Produkte verkaufen. Bei Unsicherheit hilft die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Was wir konkret prüfen und bauen

  • Kontrastwerte ≥ 4,5:1 für Fließtext, ≥ 3:1 für große Schrift
  • Tastatur-Navigation durch alle Funktionen
  • Sichtbare Focus-States auf interaktiven Elementen
  • Sinnvolle Alt-Texte für Bilder, korrekte Header-Hierarchie
  • Formulare mit Labels, Fehler-States barrierefrei
  • prefers-reduced-motion für Animationen
  • Skip-Link zum Hauptinhalt
  • Erklärung zur Barrierefreiheit als Pflichtseite

BFSG-Audit für bestehende Webseiten

Wenn Ihre bestehende Webseite noch von einer anderen Agentur kommt, prüfen wir den BFSG-Stand und liefern einen kurzen Maßnahmenplan. Falls die Site grundlegende Probleme hat (Builder-Plugin, fehlende Semantik, alte Templates), sprechen wir offen über Sanierung vs. Neubau.

Schritt 1 / 6

Webseiten-Briefing in 5 Schritten

Sie wählen, wir bekommen ein klares Bild für unser Erstgespräch.

Was brauchen Sie?

Lieber direkt sprechen?

30 Minuten am Telefon oder vor Ort. Kostenfrei, unverbindlich. Antwort innerhalb eines Werktages.