Was das BFSG für Webseiten konkret heißt
Das Gesetz (offizieller Text: gesetze-im-internet.de/bfsg) verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle nutzbar sind. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Sektor — auch private Anbieter, die Verbrauchern Dienste online anbieten (Banking, Online-Shop, E-Mail-Dienste, Personenverkehrs-Buchung, Telefonie und mehr), fallen darunter.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind teilweise ausgenommen — nicht aber, wenn sie BFSG-pflichtige Produkte verkaufen. Bei Unsicherheit hilft die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Was wir konkret prüfen und bauen
- Kontrastwerte ≥ 4,5:1 für Fließtext, ≥ 3:1 für große Schrift
- Tastatur-Navigation durch alle Funktionen
- Sichtbare Focus-States auf interaktiven Elementen
- Sinnvolle Alt-Texte für Bilder, korrekte Header-Hierarchie
- Formulare mit Labels, Fehler-States barrierefrei
prefers-reduced-motionfür Animationen- Skip-Link zum Hauptinhalt
- Erklärung zur Barrierefreiheit als Pflichtseite
BFSG-Audit für bestehende Webseiten
Wenn Ihre bestehende Webseite noch von einer anderen Agentur kommt, prüfen wir den BFSG-Stand und liefern einen kurzen Maßnahmenplan. Falls die Site grundlegende Probleme hat (Builder-Plugin, fehlende Semantik, alte Templates), sprechen wir offen über Sanierung vs. Neubau.