Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) in Kraft. Ein Jahr später hört man im Markt zwei Reaktionen: „Betrifft uns nicht“ und „Müssen wir noch komplett neu bauen?“. Beides ist meistens falsch.
Wer ist konkret betroffen
Das BFSG erfasst Wirtschaftsakteure, die Verbrauchern bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten. Bei Webseiten heißt das vor allem:
- E-Commerce-Sites mit Verbraucher-Verkauf
- Anbieter von Bank-, Telekommunikations-, Personenverkehrs- und E-Mail-Diensten an Verbraucher
- Anbieter elektronischer Bücher und einige weitere Kategorien
Eine reine Handwerker-Visitenkarten-Seite ohne Online-Buchung, ohne Shop, ohne Kontaktformular, das einen Vertragsschluss vorbereitet, fällt häufig nicht direkt unter das BFSG. Sobald Sie aber online verkaufen oder Vertragsabschlüsse vorbereiten, sieht es anders aus.
Wichtig: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — nicht aber bei Produkten. Details und Übergangsfristen stehen in der BFSG-Verordnung.
Was konkret zu tun ist
Die technischen Anforderungen entsprechen weitgehend WCAG 2.1 AA. Praxis-Check:
- Kontrast: Fließtext mindestens 4,5:1, große Schrift mindestens 3:1
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen ohne Maus erreichbar
- Sichtbare Focus-States: Wo der Tastatur-Cursor steht, muss man sehen
- Alt-Texte: Aussagekräftig für Bilder, leer für rein dekorative Grafiken
- Header-Hierarchie: H1 → H2 → H3, ohne Sprünge
- Formulare: Sichtbare Labels, Fehler barrierefrei kommuniziert
- Bewegtbild: Auto-Play vermeiden, Pause-Button,
prefers-reduced-motionrespektieren - Sprache: HTML-Lang-Attribut korrekt
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichtseite mit Status, Kontaktmöglichkeit für Beschwerden, Datum der letzten Prüfung
Was eine Nachbesserung kostet
Hängt vom Ausgangs-Zustand ab. Eine moderne, sauber gebaute Site (Astro, klare Semantik, keine Plugin-Wildwüchse) ist meist mit kleinen Korrekturen weit. Eine alte WordPress-Site mit Builder-Aufsatz hingegen ist oft so durchdrungen, dass eine Sanierung teurer wird als ein Neubau.
Wir machen bei Heidrich Digital einen BFSG-Audit für bestehende Sites — halbtägig, mit konkreter Maßnahmen-Liste. Danach wissen Sie, ob Sanieren oder Neubauen die rationale Wahl ist.
Was Marktüberwachung tun kann
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ist die zentrale Anlaufstelle für die Marktüberwachung. Bei Verstößen kann es Bußgelder geben, die bis 100.000 EUR reichen können — in der Praxis sehen wir bisher vor allem Aufforderungen zur Nachbesserung mit Fristen, weniger direkte Bußgeldbescheide. Aber das wird sich mit der Zeit verändern.
Pragmatischer Ratschlag
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Site betroffen ist: 30 Minuten Erstgespräch, wir schauen drauf. Wir geben keine Rechtsberatung — die kommt von Ihrem Anwalt — aber wir können Ihnen sagen, ob die technische Basis hält und was Sie konkret in Auftrag geben sollten.