Leitfaden
Von Till Heidrich
Veröffentlicht 24.10.2026
Zuletzt geprüft 24.10.2026
Lesezeit 9 Min
Belegstufe: jede Zahl mit Quelle
Bevor du ein KI-Angebot unterschreibst: zwölf Fragen an den Anbieter
Zwölf Fragen, die du einem KI-Anbieter vor der Unterschrift stellst: Daten, Training, Kosten über fünf Jahre, Ausstieg, Freigaben. Mit Tabelle und Quellen.

Worum es geht
Ein KI-Angebot ist in diesem Text alles, was dir jemand mit KI im Namen verkaufen will: ein Assistent fürs Büro, ein Chatbot für die Website, eine Software, die Angebote schreibt, ein Programm, das Mails beantwortet. Die Fragen gelten auch, wenn jemand im Betrieb so ein Werkzeug selbst gebaut hat und es jetzt „einfach laufen lassen“ will.
Laut Bitkom setzen 57 % der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI ein, 11 % nutzen bereits KI-Agenten, die selbst Aufgaben erledigen, und weitere 29 % planen das (Befragung Juli und August 2026). Die Angebote kommen also. Ob sie halten, was im Prospekt steht, merkt man meistens erst nach der Unterschrift.
Die zwölf Fragen auf einen Blick
| Nr. | Frage | Gute Antwort | Warnsignal |
|---|---|---|---|
| 1 | Was genau tut es, und was nicht? | Konkrete Aufgaben, Grenzen schriftlich | „Es lernt mit der Zeit alles“ |
| 2 | Kann ich es vorher mit meinen echten Fällen testen? | Testzugang oder Vorführung mit eigenen Beispielen | Nur Demo-Video |
| 3 | Wohin gehen meine Daten, und welches Modell rechnet? | Ort, Anbieter, Modell, Unterauftragnehmer benannt | „Alles DSGVO-konform“ ohne Details |
| 4 | Werden meine Eingaben zum Training genutzt? | Nein, vertraglich, mit Fundstelle | „Standardmäßig ja, man kann das abschalten“ und keiner weiß wo |
| 5 | Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung? | Ja, liegt dem Angebot bei | „Brauchen Sie nicht“ |
| 6 | Was kostet es über fünf Jahre? | Lizenz, Einrichtung, Nutzung, Preisanpassung beziffert | Nur der Einstiegspreis |
| 7 | Was kostet es, wenn wir mehr nutzen? | Grenzen und Preise je Einheit | „Das wird sich zeigen“ |
| 8 | Wie komme ich wieder raus, und was nehme ich mit? | Kündigungsfrist, Export in offenem Format | Daten nur als Bildschirmansicht |
| 9 | Was passiert, wenn das Modell oder der Anbieter ausfällt? | Ersatzmodell, Notbetrieb, Ankündigungsfrist | „Kommt nicht vor“ |
| 10 | Was darf das Programm allein, und wer gibt frei? | Lesen und Entwürfe allein, Senden und Zahlen mit Freigabe | „Läuft vollautomatisch“ |
| 11 | Wer haftet, wenn es Mist baut? | Klare Regel im Vertrag | Haftung komplett ausgeschlossen |
| 12 | Wer pflegt es in zwei Jahren? | Name, Firma, Wartungsvertrag | „Mein Neffe kennt sich aus“ |
Was eine Antwort taugt
Was es tut
1. Was genau tut es, und was nicht?
Eine brauchbare Antwort nennt drei, vier konkrete Aufgaben und sagt genauso deutlich, wofür das Werkzeug nicht gedacht ist. Wenn der Anbieter keine Grenze nennen kann, hat er sich vermutlich keine überlegt.
2. Kann ich es mit meinen echten Fällen testen?
Ein Demo-Video zeigt den besten Fall. Bitte um einen Test mit drei Vorgängen aus deinem Alltag, darunter einem, der schiefgehen könnte. Wie das Werkzeug mit dem schwierigen Fall umgeht, sagt mehr als die zwei einfachen.
Wohin die Daten gehen
3. Wohin gehen meine Daten, und welches Modell rechnet?
„Server in Deutschland“ beschreibt manchmal nur, wo die Oberfläche läuft. Die eigentliche Rechenarbeit kann trotzdem bei einem großen Modellanbieter in den USA stattfinden. Frag nach dem Ort der Ablage, dem Ort der Berechnung und der Liste der Unterauftragnehmer.
4. Werden meine Eingaben zum Training genutzt?
Die Datenschutzkonferenz hält Anwendungen, die Ein- und Ausgaben nicht zum Training verwenden, für vorzugswürdig, und rät, das bei der Einrichtung gleich so einzustellen (Orientierungshilfe, Mai 2024). Die Antwort sollte im Vertrag stehen, nicht nur im Verkaufsgespräch fallen.
5. Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Wenn der Anbieter für dich Daten verarbeitet, in denen Personen vorkommen (Kundennamen, Mails, Mitarbeiter), ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Ob das in deinem Fall zutrifft und ob der Vertrag reicht, ist eine Rechtsfrage. Dass er fehlt, merkst du auch ohne Jura.
Was es kostet
6. Was kostet es über fünf Jahre?
Rechne Einrichtung, monatliche Lizenz mal 60, Nutzungsgebühren und die übliche Preisanpassung zusammen. Ein Angebot für 49 € im Monat sind über fünf Jahre schon 2.940 € (eigene Rechnung), bevor irgendetwas Zusätzliches dazukommt.
7. Was kostet es, wenn wir mehr nutzen?
Viele KI-Dienste rechnen nach Menge ab, nach Nachrichten, Minuten oder verarbeitetem Text. Frag nach der Grenze im Paket und dem Preis darüber. Bei Programmen, die selbst handeln, steigen die Kosten oft leise mit.
Wie du wieder rauskommst
8. Wie komme ich wieder raus, und was nehme ich mit?
Kündigungsfrist, Export deiner Daten in einem Format, das ein anderes Programm lesen kann, und Löschung nach dem Ende. Für Cloud- und Softwaredienste regelt der Data Act seit September 2025 den Anbieterwechsel; ab dem 12. Januar 2027 dürfen dafür keine Wechselentgelte mehr verlangt werden (Art. 29 Data Act). Was der Vertrag bis dahin sagt, steht im Vertrag.
9. Was passiert, wenn das Modell oder der Anbieter ausfällt?
Das klingt nach Theorie, ist es aber seit Juni 2026 nicht mehr. Am 12. Juni ordnete das US-Handelsministerium an, zwei KI-Modelle von Anthropic für ausländische Nutzer zu sperren. Anthropic schaltete beide für alle Kunden ab; ältere Modelle liefen weiter, nach knapp drei Wochen war das Hauptmodell wieder verfügbar (Boston Globe, 13.06.2026; Shacknews, 30.06.2026). Wer ein Produkt auf genau einem Modell gebaut hat, stand in der Zeit still. Frag also, ob es ein Ersatzmodell gibt und wie schnell umgestellt wird.
Wer verantwortlich ist
10. Was darf das Programm allein, und wer gibt frei?
Meine Grenze, für mich selbst und für Kunden: Lesen und Entwürfe schreiben darf ein Programm allein. Verschicken, bestellen, bezahlen und löschen macht ein Mensch, oder zumindest gibt ein Mensch jeden einzelnen Vorgang frei. Und es gibt jemanden, der das Programm abschalten kann.
11. Wer haftet, wenn es Mist baut?
Lies die Haftungsklausel, bevor du unterschreibst. Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt ein neues Produkthaftungsgesetz, das Software ausdrücklich einschließt (IHK Frankfurt am Main, Stand Oktober 2026). Was das für dein Angebot heißt, beantwortet deine Anwältin.
12. Wer pflegt es in zwei Jahren?
Bei gekauften Diensten ist das der Anbieter, bei selbst gebauten Werkzeugen oft niemand. Frag nach einem Namen, einer Firma und dem, was passiert, wenn diese Person nicht mehr erreichbar ist.
Wie ich das selbst handhabe
Ich baue meine eigenen Werkzeuge mit KI-Agenten und betreibe sie auf einem Server in Deutschland: ein Rechnungsprogramm, ein Wiki als Wissensbasis, mehrere Schnittstellen, über die ein KI-Assistent darauf zugreift. Bevor so etwas bei mir in Betrieb geht, stelle ich mir dieselben Fragen. Die unbequemste ist meistens Nummer 9. Mein Wissen liegt deshalb in einfachen Textdateien in meinem eigenen Wiki, nicht im Konto eines Anbieters. Wechsle ich das Modell, muss ich nur den Zugang umstellen, nicht das Wissen neu aufbauen.
Bei Nummer 10 halte ich es so wie oben beschrieben: Mein Rechnungsprogramm lässt den Assistenten nur Entwürfe anlegen. Festgeschrieben wird erst, wenn ich zugestimmt habe.
So nutzt du die Liste
Schick die zwölf Fragen vor dem nächsten Termin per Mail an den Anbieter und bitte um schriftliche Antworten. Das spart im Gespräch Zeit und zeigt dir, wie ernst der Anbieter Fragen nimmt. Unbeantwortete Fragen markierst du rot, dann siehst du auf einen Blick, wo es hakt.
Häufige Fragen
Muss ich alle zwölf Fragen stellen?
Bei einem kleinen Abo für ein Schreibwerkzeug reichen oft die Fragen 3, 4, 6 und 8. Sobald das Programm mit Kundendaten arbeitet oder selbst etwas erledigt, gehören alle zwölf dazu.
Was mache ich, wenn der Anbieter nicht antwortet?
Dann hast du deine Antwort. Ein Anbieter, der vor dem Vertrag nicht sagt, wo die Daten liegen, wird es nach dem Vertrag auch nicht tun.
Ist das schon eine rechtliche Prüfung?
Nein. Die Fragen zeigen, wo etwas fehlt. Ob ein Vertrag rechtlich ausreicht, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Gilt das auch für Microsoft Copilot oder ChatGPT im Geschäftskonto?
Ja. Bei den großen Anbietern stehen viele Antworten in den Vertragsunterlagen und Hilfeseiten. Die Fragen 6, 8 und 9 musst du trotzdem für deinen Betrieb selbst beantworten.
Und wenn ein Mitarbeiter das Werkzeug selbst gebaut hat?
Dann ersetzt du „Anbieter“ durch „wer es gebaut hat“. Vor allem Frage 12 wird dann wichtig, und eine Frage kommt dazu: Wo liegen die Zugangsdaten, die das Werkzeug benutzt?
Quellen
- Bitkom, „Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI“, 14.09.2026: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-nutzt-Mehrheit-Unternehmen-KI
- Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“, 06.05.2024: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20240506_DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf
- Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter): https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html
- Art. 29 Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Wechselentgelte: https://dejure.org/gesetze/Datenverordnung/29.html
- Boston Globe, „US bars foreigners from using Anthropic's AI models“, 13.06.2026: https://www.bostonglobe.com/2026/06/13/world/us-bars-foreigners-from-using-anthropics-ai-models
- Shacknews, „Anthropic restores access to Fable 5 and Mythos 5“, 30.06.2026: https://www.shacknews.com/article/149860/anthropic-restore-access-fable-5-mythos-5
- IHK Frankfurt am Main, „Neue Regelungen zur Produkthaftung 2026“: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/vertragsrecht-und-e-commerce-recht/uebersicht/neue-regelungen-zur-produkthaftung-2026-7177184

Till Heidrich
Studium der Geschichte und Politikwissenschaft in Greifswald, im Marketing seit 2019, fotografiert und filmt seit 2008. Heidrich Digital, Tostedt. Über uns
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